Beschluss des CDA-Bundesvorstands am 19. Februar 2021

Veröffentlicht am 31.03.2021

Christlich-Soziale Forderungen für das Wahlprogramm der CDU

Die absolute Priorität hat für uns der Erhalt der Arbeitsplätze, die durch die Einschränkungen der Pandemie gefährdet sind. Darüber hinaus fordert die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft gemeinsam mit der Christlich-Sozialen Arbeitnehmerschaft, dass folgende Punkte ins Wahlprogramm der CDU/CSU aufgenommen werden:

Ordnungspolitischer Rahmen des Arbeitsmarktes stärken

Unsere Ordnung auf dem Arbeitsmarkt lebt von der Subsidiarität. Staatliche Regulierung, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen – diese drei Ebenen ermöglichen passgenaue Regeln für die Situation in den verschiedenen Branchen und Unternehmen. Diese Differenzierung könnte kein Arbeitsministerium der Welt je leisten. Mittlerweile ist jedoch nur noch jede und jeder zweite Beschäftigte in Deutschland durch einen Tarifvertrag geschützt. Es liegt in unserem ureigensten Interesse, diese Ordnung zu erhalten. Deshalb wollen wir die Tarifbindung stärken, indem wir die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern und Tariftreue bei der öffentlichen Vergabe einfordern. Wir wollen in diesem Zusammenhang die Rolle der Branchen-Arbeitgeber im Tarifausschuss stärken und damit auch dazu beitragen, Pattsituationen zu vermeiden, an denen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen immer wieder scheitern. Zudem wollen wir die Umgehung des deutschen Mitbestimmungsrechts durch Änderungen der Gesellschaftsformen sowie die zunehmende Tarifflucht stoppen. Wir wollen die Mitbestimmung in den Aufsichtsräten stärken. Wir wollen die Gründung von Betriebsräten unterstützen und die Vorfeld-Initiatoren schützen. Um auch im digitalen Wandel der Arbeitswelt unsere Mitbestimmungskultur zu erhalten, schlagen wir die Bildung einer Mitbestimmungskommission der Bundesregierung vor. Sie soll konkrete Vorschläge erarbeiten, die die Mitbestimmungsrechte auch in einer digitalen Arbeitswelt sichern.

Schutz für Arbeitnehmer, Stärkung für verantwortungsvolle Arbeitgeber

Unser Arbeitsmarkt lebt von einer guten Sozialpartnerschaft, in der Arbeitgeber Verantwortung für ihre Mitarbeiter übernehmen und die Beschäftigten für den Erfolg ihres Unternehmens arbeiten. Dieses Miteinander ist Erfolgsmodell der Sozialen Marktwirtschaft. Leiharbeits- und befristete Arbeitsverhältnisse sind kein sicheres Fundament für Beschäftigte und ihre Familien. Sie gefährden den Zusammenhalt der Gesellschaft und müssen deshalb eingeschränkt werden. Unser Arbeitsmarkt lebt auch vom Gleichgewicht aus Sicherheit für die Arbeitnehmer und Flexibilität für die Arbeitgeber. Werkverträge erfüllen in ihrer ursprünglichen Bestimmung deshalb eine wichtige Funktion für den Arbeitsmarkt. Wenn Unternehmen ihr Kerngeschäft über Werkverträge organisieren, dann missbrauchen sie eine eigentlich sinnvolle Vertragsform und gefährden die Akzeptanz für Werkverträge in der Gesellschaft. Das wollen wir verhindern. Wir wollen deshalb ein Mitbestimmungsrecht für Betriebs- und Personalräte für den Einsatz von Werkverträgen einführen. Wir brauchen auch in Zukunft ein Arbeitszeitgesetz, das der Arbeitszeit Grenzen setzt. Dazu gehört auch das Recht auf Abschalten. Abweichungen von Höchstarbeitszeiten darf es nur auf der Grundlage von Tarifverträgen geben. Um die individuelle Lebensgestaltung zu erleichtern, wollen wir zudem betriebliche Langzeitarbeitskonten fördern.

Berufliche Ausbildung stärken

Die Duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell und ein wichtiger Standortvorteil für die deutsche Wirtschaft. Sie sorgt für qualifizierte Nachwuchsfachkräfte und ist so Basis und Motor für künftige Innovationen und Wirtschaftswachstum. Wir wollen die Duale Ausbildung attraktiver machen und eine Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung erreichen. Dafür wollen wir mit einem Förderprogramm die Berufsschulen modernisieren und die regionale Versorgung mit berufsbildenden Schulen sichern. Für Auszubildende wollen wir analog zum Studententicket ein Azubi-Ticket einführen und die Nutzung von Wohnheimen ermöglichen. Für angehende Meisterinnen und Meister wollen wir einen Meisterbonus einführen, der bei bestandener Meisterprüfung die angefallenen Gebühren erstattet.

Chancen für Schulabgänger ohne Abschluss

Schulabgänger ohne Abschluss haben in unserer Gesellschaft kaum eine Chance auf ein gutes Berufsleben. Im Wettbewerb mit anderen finden sie oft keinen Ausbildungsplatz. Ihnen wollen wir im Rahmen eines bundesweiten Förderprogramms unter anderem ein Werkstattjahr anbieten, das berufliche Qualifizierung mit praktischer produktiver Arbeit im Betrieb und bei einer Trägereinrichtung verbindet. Die Jugendlichen sollen hier Selbstvertrauen, Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die sie brauchen, um eine Ausbildung beginnen – und erfolgreich abschließen zu können.

Gute Ausstattung für digitale Bildung

Das Lernen mit digitalen Hilfsmitteln wird immer mehr zur Regel in unseren Schulen. Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern während ihrer schulischen Laufbahn eine gute digitale Ausstattung zur Verfügung stellen. Die Lernmittelfreiheit muss gerade in der digitalen Welt an allen Schulen und für alle Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden. Dabei nehmen wir besonders die in den Blick, die sich eine solche Infrastruktur nicht leisten können.

Verlässliche Regeln für das Arbeiten im Homeoffice

Wir wollen, dass möglichst vielen Menschen mobiles Arbeiten ermöglicht wird. Gleichzeitig darf kein Arbeitnehmer dazu gezwungen werden im Homeoffice zu arbeiten. Wir wollen, dass Betriebs- und Personalräte das Recht bekommen, mobile Arbeit und Telearbeit mitzugestalten. Auch beim Arbeiten von zuhause oder unterwegs brauchen Menschen regelmäßige Erholungspausen. Deshalb fordern wir, dass die geleistete Arbeitszeit auch beim mobilen Arbeiten oder bei der Telearbeit erfasst, dokumentiert und grundsätzlich vollumfänglich vergütet wird. Regelmäßig entstehende Kosten sollen den Beschäftigten durch eine monatliche Pauschale durch den Arbeitgeber erstattet werden. Die Grundausstattung für Homeoffice und mobiles Arbeiten hat der Arbeitgeber zu stellen. Der gesetzliche Unfallschutz ist auf das Homeoffice auszudehnen.

Soziale Sicherheit für alle

Im vergangenen Jahr haben wir erlebt, welche Arbeitsformen am stärksten von der Krise getroffen wurden. Während die meisten Arbeitnehmer über das Kurzarbeitergeld der Arbeitslosenversicherung abgesichert waren, fehlte es bei Selbständigen und Minijobbern an einer sozialen Absicherung. Wir wollen daher Selbstständige, die nicht anderweitig abgesichert sind, in die solidarische Sozialversicherung integrieren. Gleichzeitig wollen Scheinselbstständigkeit aufdecken und den Selbstständigen Rechtssicherheit geben. Auch bei neuen Formen der Arbeit, die im Zuge der Digitalisierung beispielsweise durch Plattformarbeitsmodelle entstehen, wollen wir unsere bewährten Standards des Arbeitsschutzes erhalten. Dazu wollen wir den Arbeitnehmerbegriff in einer digitalen Arbeitswelt definieren. Eine potenzielle Wettbewerbsverzerrung gegenüber „traditionellen“ Arbeitsverhältnissen durch einen Unterbietungswettbewerb bei Standards im Arbeitsschutz werden wir daher nicht zulassen. Auch Minijobber wollen wir besser absichern. Sie sollen eigene Rentenansprüche bekommen. Deshalb soll für Minijobs eine Rentenversicherungspflicht eingeführt werden. Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht soll nur noch für Schüler, Studenten und Rentner möglich sein.

Sozialpartnerschaft in der Selbstverwaltung

Uns ist die Würde von Menschen, die arbeitslos sind, wichtig. Wir wollen Widersprüche und Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter durch unabhängige Ombudsleute und Widerspruchsausschüsse, wie in der Rentenversicherung, verringern.

Verbindliche Familienzeit nach Geburten

Die Geburt eines Kindes ist ein unvergesslicher Moment für Familien. Die Bindung zwischen Kind und Eltern wird in den ersten Tagen nach der Geburt besonders geprägt. Wir wollen, dass die Familie die Tage nach der Geburt verlässlich gemeinsam verbringen kann. Deshalb werden wir für Väter drei Tage Vaterschaftsurlaub bei Geburt eines Kindes einführen.

Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge

Wir stehen zur umlagefinanzierten Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die erste und wichtigste Säule der Alterssicherung. Gleichzeitig ist eine betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Baustein für eine gute Absicherung im Alter. Ohne sie kann der Lebensstandard im Alter in der Regel nicht gehalten werden. Bisher hat jedoch nur rund jeder zweite sozialversichert Beschäftigte Anspruch auf eine Betriebsrente. Deshalb wollen wir eine paritätisch finanzierte Betriebsrente verpflichtend für alle einführen. Für Geringverdiener soll der Arbeitnehmeranteil steuerfinanziert sein.

Transparenz und Effizienz für die private Vorsorge

Unser Ziel ist, dass mehr Menschen privat vorsorgen. Wir wollen deshalb die private Altersvorsorge effizienter, transparenter und dadurch attraktiver machen. Dazu werden wir Kriterien für ein Standardvorsorgeprodukt festlegen. Ziel des Standardvorsorgeprodukts sind niedrigste Kosten und eine möglichst hohe Rendite. Das Standardprodukt soll deshalb ohne Abschlusskosten und mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten auskommen. Der Anlageschwerpunkt des Standardprodukts soll auf aktienbasierten Produkten liegen. Wir wollen das Standardvorsorgeprodukt zur Voreinstellung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen, es sei denn, er oder sie sorgt in einem anderen Produkt vor oder widerspricht der Einbeziehung in die private Altersvorsorge insgesamt.

Faire Rente für Geringverdiener

Das Vertrauen der Menschen in die gesetzliche Altersvorsorge ist wichtig um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu erhalten. Deshalb muss das Rentenniveau stabilisiert werden. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss mehr haben als jemand der nicht gearbeitet hat und er sollte nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Für viele Menschen, die zum Mindestlohn oder knapp darüber verdienen, gilt dieser Grundsatz mit Blick auf die Altersvorsorge nicht mehr. Ihre Rente wird am Ende eines langen Arbeitslebens kaum über Grundsicherungsniveau liegen. Das wollen wir ändern. Wir wollen für Menschen mit kleinen Löhnen den Arbeitgeberbeitrag für die gesetzliche Rente erhöhen – wie dies auch bei der knappschaftlichen Rente im Bergbau der Fall war. Dadurch sollen für Geringverdiener höhere Rentenansprüche aufgebaut werden, die eine Rente oberhalb der Grundsicherung sichern.

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente

Nicht jeder kann bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Die Beschäftigten brauchen daher passgenaue und sozial abgesicherte Übergänge in den Ruhestand. Die vorzeitige Erwerbsminderung ist ein hoher Risikofaktor für Altersarmut. Wir haben bereits dafür gesorgt, das Risiko für die Zukunft zu senken, indem wir die sogenannten Zurechnungszeit verlängert haben. Wir wollen nun auch die Situation der Menschen verbessern, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen und die 2014 und 2019 neu eingeführten Regelungen auf die Bestandsrentner übertragen.

Bessere Arbeitsbedingungen für Gesundheitsberufe

Gesundheitsfachberufe, wie Pflegekräfte, Physiotherapeuten, oder Logopäden sind das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung. Sie brauchen gute Ausbildungsmöglichkeiten, motivierende berufliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Anerkennung. Wir wollen nicht nur klatschen, sondern für eine gerechte Anerkennung in Form von Löhnen sorgen. Unser Ziel ist es, dass alle Gesundheitsberufe tariflich bezahlt werden und dies über die Sozialversicherungen refinanziert wird. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege sollen verstärkt auch technische Lösungen eingesetzt werden und klare Personalbemessungsregeln gelten. Zudem wollen wir das Schulgeld in den Gesundheitsberufen abschaffen und eine allgemeine Ausbildungsvergütung einführen.

Unterbringung im Pflegeheim bezahlbar machen

Zugleich wollen wir, dass Pflege im Alter auch künftig für die Betroffenen und ihre Ehepartner bezahlbar ist. Momentan liegt die Eigenbeteiligung deutschlandweit im Durchschnitt bei 2.068 Euro pro Monat. Eine Überforderung der Betroffenen entsteht vor allem bei längerer Pflegebedürftigkeit. Die Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile in den Einrichtungen sollen künftig pro Jahr um 25 Prozent gestaffelt werden: Je länger ein Bewohner in einer Einrichtung ist, desto geringer der Eigenanteil. Nach dem 3. Jahr im Heim beträgt der Einrichtungseigene Eigenanteil 25 Prozent und bleibt in dieser Höhe bestehen. Pflegeheimbewohnern soll es deutlich erleichtert werden, Wohngeld zu beziehen. Die Wohngeld-Zahlungen an Pflegeheim-Bewohner wollen wir erhöhen. Auch die medizinische Behandlungspflege soll künftig vollständig durch die Krankenversicherung getragen werden, um die Pflegekassen zu entlasten. Mit Blick auf den demographischen Wandel, wollen wir betrieblichen Pflegezusatzversicherung stärken und für Berufseinsteiger verpflichtend einführen.

Selbstbewusste Industriepolitik als Garant für Wohlstand und gute Löhne

Mit Blick auf die Transformation der Industrie und dem wachsenden Klimabewusstsein, braucht es eine nationale und europäische Industriestrategie. Unser Ziel ist es, die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands und Europas auszubauen und damit auch die Arbeitsplätze und den Wohlstand der Bürger zu sichern. Umwelt-, Energie- und Klimavorgaben sind wichtig im Kampf gegen den Klimawandel. Sie dürfen jedoch nicht unsere bestehende Industrie überfordern, da sonst eine Abwanderung von Produktionsstätten droht. Wir wollen den vom Strukturwandel betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue Beschäftigungsperspektiven eröffnen. Sie müssen ein Recht auf Weiterbildung haben.

Sozial verträgliche Klimapolitik

Deutschland und Europa müssen sich auf einen sozial und ökologisch orientierten Modernisierungspfad begeben, um Beschäftigung zu sichern und neue gut bezahlte und gut abgesicherte Arbeitsplätze zu ermöglichen. Die Politik muss den Umbau aktiv gestalten und die Sozialpartner auf diesem Weg einbeziehen. Wir wollen, dass Klimaschutz und Soziale Gerechtigkeit nicht gegeneinander ausgespielt wird. Die Einnahmen aus der CO2-Preisreform wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte nutzen und weitere Klimamaßnahmen mit einer Sozialkomponente versehen.

Aktionsplan für bezahlbares Wohnen

Der Erwerb von Wohneigentum bleibt der Wunsch vieler Familien. Wer in jungen Jahren ein Haus baut oder eine Wohnung kauft, schafft sich und seiner Familie nicht nur ein Heim, sondern schützt sich auch vor Altersarmut. Wir wollen daher das Baukindergeld fortsetzen, den Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum über KfW-Bürgschaften finanziell stärker fördern und eine ermäßigte Grunderwerbssteuer beim Kauf des ersten Hauses ermöglichen. Wir wollen zudem in besonderer Weise genossenschaftliche Wohnmodelle als eine Form des Miteigentums fördern. Genossenschaftliche Modelle sind bei der Baulandvergabe in urbanen Ballungsräumen zu privilegieren. Wir werden ein spezifisch auf Genossenschaften zugeschnittenes Förderprogramm als Ergänzung zu der sozialen Wohnraumförderung auflegen. Dies kann z.B. durch die Einrichtung einer KfW-Eigenkapitalförderung mit zinsgünstigen Darlehen für Neugründungen geschehen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass dem steigenden Bedarf entsprechend mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen wird. Für uns wichtig: Die Stadt gehört den Bewohnern, nicht den Spekulanten. Wohnraum darf nicht nach Maßgabe der höchsten erzielbaren Rendite geschaffen werden. Deshalb muss es gesetzliche Ermessensspielräume geben, institutionelle Investoren von der Vergabe des Baulands für Zwecke der Wohnbebauung ebenso auszuschließen wie renditeorientierte Wohnungsbauunternehmen. Wir wollen die Rahmenbedingungen für Werkswohnungen attraktiver gestalten. Der Staat soll zudem die Möglichkeit erhalten, noch stärker als bisher den Erwerb von Immobilien durch Investoren zu regulieren, bei denen die Herkunft der Investitionsmittel aus Geldwäsche oder Kapitalflucht in Betracht kommt.

Lieferkettengesetz für globale Soziale Marktwirtschaft

Der Wohlstand in Deutschland und Europa kann nur gesichert werden, wenn Lieferketten zuverlässig sind und nach sozialen und ökologischen Kriterien neu geordnet werden. Der Wohlstand in Deutschland darf nicht auf Kosten der Ausbeutung von Menschen und Natur in Entwicklungsländern beruhen. Nationaler Wohlstand und globale Verantwortung gehören untrennbar zusammen. Das betrifft auch die Bedingungen unter denen Produkte für den deutschen Markt weltweit hergestellt werden. Wir wollen ein Lieferkettengesetz einführen, um Menschenrechte sowie Umweltschutz in der globalen Wirtschaft durchzusetzen und unser Konzept der Sozialen Marktwirtschaft global weiterentwickeln. Auch bei internationalen Handelsregelungen muss fairer Handel gewährleistet werden. Internationale Handelsabkommen setzen daher für uns zwingend die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen, der deutschen und der europäischen Rechtsstandards und die Wahrung unserer Arbeitsrechts-, Umwelt- und Sozialstandards voraus.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Die Schere zwischen den Einkünften aus unselbständiger Arbeit und Kapital bzw. Vermögen geht nach wie vor auseinander. Die Mitarbeiterbeteiligung kann einen wesentlichen Beitrag zur Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand leisten und damit zur Verteilungsgerechtigkeit. Mit der Beteiligung am Produktivvermögen profitieren auch die Arbeitnehmer von steigenden Kapitaleinkommen und letztendlich von den Erfolgen der deutschen Unternehmen. Wir wollen deshalb die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter verbessern. Gleichzeitig wollen wir verbindliche Rahmenbedingungen schaffen, die den Beschäftigten auch außerhalb der Börse die Veräußerung ihrer Kapitalbeteiligungen ermöglichen.

Steuerfreibetrag temporär erhöhen

Millionen Beschäftigte, die Corona-bedingt in Kurzarbeit sind oder waren, müssen mit Steuernachzahlungen rechnen. Der Grund: Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt und führt so zu einem höheren Steuersatz beim übrigen Einkommen. Wir wollen für die vielen betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade in den schweren Jahren der Pandemie diese Härte erleichtern und deshalb den Steuerfreibetrag für die Jahre 2020 und 2021 anheben.