Die CDU Sandweier informiert: Die wichtigsten Fragen zu den Betriebsratswahlen

Veröffentlicht am 30.01.2014

Die CDU Sandweier informiert mit einem Auszug aus der Sozialen Ordnung (SO) Ausgabe 1 2014 Das Magazin der Christlich Sozialen

Wann, Wer, Wen, Wie, Warum?
Die wichtigsten Fragen zu den Betriebsratswahlen

Bald ist es soweit: In über 25 000 Betrieben werden neue Betriebsräte gewählt. Rund 6,5 Millionen Wahlberechtigte können entscheiden, wer im Betriebsrat ihre Interessen vertritt. Für die SO! beantwortet der Berliner CDA-Kollege Arne Jachmann (Mitglied der IG Metall) die wichtigsten Fragen zur Betriebsratswahl.

1. Wann wird gewählt?

Die Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre vom 1. März bis 31. Mai statt. Besteht allerdings im Betrieb kein Betriebsrat, so kann jederzeit auch außerhalb des regulären Wahlzeitraumes gewählt werden. Eine Pflicht zu Betriebsratswahlen (und damit zur Gründung eines Betriebsrats) bestehen jedoch nicht.

2. Wer ist Wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben – unter anderem auch geringfügig Beschäftigte, Aushilfen, Teilzeitkräfte, Praktikannten mit Arbeitsvertrag sowie Leiharbeitnehmer, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Ausgenommen sind leitende Angestellte und Gesellschafter.

3. Wer kann sich zur Wahl aufstellen lassen?

Alle Wahlberechtigten, die mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben, können sich zur Wahl stellen.
Ausgenommen sind lediglich Leiharbeitnehmer. Für neu gegründete Betriebe entfällt die Halbjahresfrist.

4. Welche gesetzliche Grundlagen gibt es für die Betriebsratswahlen?

Die Betriebsratswahlen werden in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz (WO) geregelt. Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt den Arbeitnehmern weit reichende Informations-, Konsultations- sowie Mitbestimmungsrechte und gilt ausschließlich für private Unternehmen. Es trat erstmalig 1952 in Kraft, geht jedoch in seiner Entstehung bis auf das Weimarer Betriebsrätegesetz von 1920 zurück. Seitdem wurde es zweimalig grundlegend novelliert.

5. Wie wird gewählt?

Die Wahl erfolgt geheim, unmittelbar und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Größe des Betriebsrats hängt von der Zahl der Beschäftigten ab, die “regelmäßig” im Betrieb beschäftigt sind. Zur Wahl können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Kosten der Wahl zu übernehmen und geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Zeit der Teilnahme sowie die zusätzlichen Wegezeiten sind wie Arbeitszeit zu vergüten. Dabei entstehende Fahrtkosten werden ebenso vom Arbeitgeber erstattet.

6. Warum ist es wichtig, einen Betriebsrat zu wählen?

Ein Betriebsrat bringt für die Arbeitnehmer viele Vorteile: Durch ihn erhalten sie die Möglichkeit, im Betrieb in vielen Fragen mitzubestimmen. Zu den Aufgaben gehört unter anderem die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Hinblick auf Arbeitzeit, Schichtplan und Überstunden, Eingruppierung, Leistungsentgeld, Boni und Akkord, Einstellung und Kündigung, Aus – und Weiterbildung, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz und Umweltschutz, Arbeitabläufe und Gestaltung der Arbeitsplätze sowie Ordnungsfragen wie Nichtraucherschutz und Krankengespräche. Generell ermöglicht der Betriebsrat eine bessere Einbindung der Arbeitnehmer in den betrieblichen Entscheidungsprozess. Nicht zuletzt überwacht er die korrekte Einhaltung der Tarifverträge. Betriebsräte genießen besonderen Kündigungsschutz, um sich ohne Sorgen von Sanktionen um die Interessen der Belegschaft kümmern zu können.

(soweit der Auszug aus der SO 1 2014)