Fragen und Antworten

Wie werde ich Mitglied der CDU?

Wer die Mitgliedschaft erwerben will, reicht hierzu den schriftlichen Aufnahmeantrag (PDF; online ausfüllbar) bei der CDU-Kreisgeschäftsstelle ein.

 

Wo kann ich Mitglied werden?

Die Mitglieder einer Partei sind die Basis für die politische Arbeit vor Ort. Mitarbeiten und Mitentscheiden kann in vielen Fällen nur, wer auch mit Erstwohnsitz im Verband gemeldet ist. Deshalb gilt grundsätzlich das “Wohnortprinzip” (Mitgliedschaft im zuständigen Kreisverband des Wohnortes). Wer seinen Lebensmittelpunkt eher am Ort des Arbeitsplatzes sieht, kann auch dort seine Mitgliedschaft beantragen. Der dortige CDU-Kreisverband entscheidet über die Mitgliedschaft in Absprache mit dem CDU-Kreisverband am Wohnort.

 

Ich bin Ausländer. Kann ich CDU-Mitglied werden?

Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und in Deutschland wohnt, kann an seinem Wohnsitz CDU-Mitglied werden. Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union nicht besitzt, kann als Gast in der Partei mitarbeiten. Die Aufnahme in die CDU setzt in der Regel voraus, dass der Bewerber ein Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

 

Muss ich Mitglied einer Kirche sein, um Mitglied der CDU werden zu können?

Nein, die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche oder einer anderen religiösen Glaubensrichtung ist nicht Voraussetzung. Grundlage der Politik der CDU ist aber das christliche Verständnis vom Menschen und seine Verantwortung vor Gott. Daraus leiten sich die Erkenntnisse um die Fehlbarkeit des Menschen, um die Grenzen politischen Handelns und um die besondere Verantwortung für die Schöpfung ab. Alle, die diese Werte teilen, sind uns herzlich willkommen, unabhängig von ihrer Einstellung zur Religion.

 

Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft?

Das Mindestalter für eine Parteimitgliedschaft beträgt in Deutschland 16 Jahre. Ab 14 Jahren kann man Mitglied unserer Jugendorganisation, der Jungen Union, werden.

 

Darf ich zugleich einer anderen Partei angehören?

Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei in Deutschland ist nicht möglich. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Partei eines anderen Landes ist dann möglich, wenn die Ziele dieser Partei den Zielen der CDU Deutschlands nicht widersprechen. Innerhalb der EU bedeutet dies, dass eine weitere Mitgliedschaft nur in Parteien möglich ist, die dem Zusammenschluss unserer Schwesterparteien in der EVP (Europäischen Volkspartei) angehören.

 

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Mindestbeitrag beträgt monatlich 6 Euro.

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 2.500 Euro gilt für den monatlichen Mitgliedsbeitrag ein Orientierungsbeitrag von 15 Euro. Dieser beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 4.000 Euro 25 Euro und bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 6.000 Euro 50 Euro.

Gibt es die Möglichkeit, Gastmitglied zu werden?

Wer nicht Mitglied der CDU oder einer anderen Partei in Deutschland ist, kann schriftlich den Status als Gastmitglied des CDU-Kreisverbandes beantragen. Die Entscheidung trifft der zuständige Kreisvorstand. Gastmitglieder werden zu den Versammlungen ihres Verbandes eingeladen und haben dort Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht. An Wahlen und Abstimmungen können Gastmitglieder nicht teilnehmen. Die Gastmitgliedschaft ist beitragsfrei und auf ein Jahr beschränkt.

 

Wer entscheidet über meine Mitgliedschaft?

Über die Aufnahme entscheidet der jeweilige CDU Kreisvorstand.