Fragen zum Wohnen an der Weinstraße
Veröffentlicht am 26.11.2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhlig,
anlässlich des OB-Termins vor Ort in Neuweier wurde auch die Frage der Bebauung im neuen Wohngebiet „Wohnen an der Weinstraße“ angesprochen. Es ging dabei auch um die zwei vorgesehenen zwei Mehrfamilienhäuser entlang der Weinstraße. Herr Schwarz hat auf Nachfrage erklärt, dass die Verwaltung bei dieser festgesetzten Art der Bebauung bleibt. Mir war jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass offensichtlich zwei Bewerbern für Baugrundstücke in diesem Bereich Zusagen für eine Bebauung erteilt worden sind, so dass ich über die Aussage des Herrn Schwarz sehr verwundert war. Auf Nachfrage wurde mir von Herrn Dieter Reininghaus dann bestätigt, dass tatsächlich vorgesehen ist auf einem der Grundstücke für ein Mehrfamilienhaus nunmehr zwei Einfamilienhäuser zu bauen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes wohl in Frage steht, da im Bebauungsplan ein rechtlich zulässige Höchstzahl an Wohnungen festgesetzt worden ist, jedoch auch eine rechtlich nicht zulässige Mindestzahl an Wohnungen. Ich darf darum bitten, dass diese Sache schnellstmöglich geklärt und rechtliche Klarheit geschaffen wird. Insbesondere die zwei Bauinteressenten, die bereits eine „Quasi-Zusage“ erhalten haben, haben ein Recht auf Klarheit.
Darüber hinaus wurde beim Bebauungsplan offensichtlich bei der Festsetzung der Größe der Bauplätze übersehen, dass, sobald die Größe 4ar übersteigt, diese dann nicht mehr zu den vorgesehenen Sozialkriterien vergeben werden können. Auch insoweit darf ich um baldige Klarstellung bitten.
Sollte es tatsächlich so sein, dass sowohl die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes in Frage steht als auch durch die Festsetzung der Größe des Bauplatzes die Vergabe auf der Grundlage der von der Stadt festgesetzten Sozialkriterien nicht mehr möglich wäre, so wäre dies außerordentlich ärgerlich.