Wasserpreis wird sinken, wenn die PFC-Anlage bezahlt ist und die Unterhaltskosten geringer sind als geschätzt

Veröffentlicht am 12.06.2019

„Der Wasserpreis ist ein bisschen gestiegen“, so begann Peter Riedinger,  Fachbereichsleiter bei den Stadtwerken Wasser, Strom, Wärme, seinen Vortrag über die Zusammensetzung (Kalkulation) des Wasserpreises bei der Senioren-Union, unter lautem Protest der Vorsitzenden Margaret Ott und den Zuhörern. Denn  eine Erhöhung um 22,16%  ist selbstredend kein Pappenstiel. Der Wasserpreis von Baden-Baden gehört nun nach Veröffentlichung der Landesregulierungsbehörde 2019 zu den 5 teuersten in   Baden-Württemberg. Dass ein Altlastenproblem vorliegt, war den Zuhörern klar. Dieses Problem kann derzeit nicht durch den Verursacher gelöst werden, so Riedinger, und muss daher durch das Gemeinlastprinzip gelöst werden, also von allen Verbrauchern bezahlt werden. Nachdem Riedinger die technische Seite der PFC-Anlage in einer Power-Point-Darstellung schriftlich ausführlich dargestellt hatte, ging es mit weiteren verwirrenden Unklarheiten des Leiters der kaufmännischen Abteilung Günter Heller weiter, der ebenfalls referierte. So wurde ein jährlicher Wasserverbrauch von 3 Mio. m³ behauptet, d.h. ohne bildliche Zahlen,  obwohl bereits im Geschäftsbericht der Stadtwerke 2017 von einem Jahresverbrauch von 3,517 Mio. m³ die Rede ist, Tendenz steigend (s. Geschäftsbericht). Der Umsatz Wasser ist dort, also für 2017, mit 8,4 Mio. € aufgeführt, so dass die von Heller nur mündlich vorgetragenen Mehreinnahmen mit 1,1 Mio. € pro Jahr ebenfalls  nicht stimmen dürften. Die Kosten der PFC-Anlage betragen nach Veröffentlichungen ca. 3,2 Mio. €, die jährlichen Betriebskosten wurden mit 350.000,- € beziffert, bestätigte Heller,  alles ohne bildliche Zahlen.

Die Information über die Wasserpreiskalkulation war daher unbefriedigend und man muss abwarten, wie es in 2 Jahren aussieht, wenn die PFC-Anlage bei Zugrundelegung der Zahlen von 2017 abbezahlt ist. Der Geschäftsbericht 2018 wird insoweit von den Stadtwerken leider auch noch hinter dem Berg gehalten. Andere Kommunen mussten nach verschiedenen Gerichtsurteilen den Wasserpreis um eine „unbillige“ Erhöhung teilweise an die Verbraucher zurückbezahlen (BGH 15.05.2012 – KVR 51/11 m.w.N. für die Gemeinde Calw). Denn mit dem Wasserpreis dürfen nach den EU-Richtlinien und dem Wasserhaushaltsgesetz, das sich nach den EU-Richtlinien richtet, nur  Wasserdienstleistungen bezahlt werden, § 6a WHG.  Insoweit ist auch die Behauptung der Referenten zu prüfen, ob die Stadtwerke privatrechtlicher Versorger sind, wie Riedinger behauptete, obwohl  sie Eigenbetriebe der Stadt Baden-Baden sind. Ein anderes Gericht hat in einem solchen Fall geurteilt, dass statt privatrechtlicher Entgelte öffentlich-rechtliche Gebühren erhoben werden müssen und das Kartellamt zuständig ist  (OLG Düsseldorf 24.02.2014 – VI 2 Kart 4/12 (V) für Stadtwerke Berlin; s. BT vom 25.02.2014). Die Senioren-Union wird das Problem um den  Wasserpreis weiterhin im Blick behalten und hofft, dass die Stadtwerke den Wasserpreis bei Bedarf von sich aus senken, wie Riedinger und Heller in der Veranstaltung gesagt haben.