Senioren Union informiert über rechtliche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten

Veröffentlicht am 21.11.2018

In der Veranstaltungsreihe „Senioren aktuell“ hieß das Thema „Rechtliche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten“. Die Vorsitzende Margaret Ott hatte Alfred Huck als fachmännischen Referenten der Betreuungsbehörde Baden-Baden eingeladen, um über dieses immer aktuelle Thema zu berichten, mit seinen Möglichkeiten und seiner Problematik. Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Untersützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Am besten, so führte Huck aus, sei es dann, wenn eine sogenannte Betreuungsvollmacht von dem Betroffenen schon vor dieser Krankheit ausgestellt wurde und eine Person, zu der man absolutes Vertrauen hat, die Betreuung übernimmt. Denn ansonsten wird die Betreuung von Amts wegen oder auch auf Antrag hin organisiert, also durch das Betreuungsgericht. Das Gericht überwacht die Betreuung ständig, auch auf Unregelmäßigkeiten und entzieht sie gegebenenfalls. Die Betreuer durch das Gericht sind ehrenamtlich eingesetzt oder es sind Berufsbetreuer, die diese Tätigkeit bereits über 10 Jahre ausgeübt haben und sich ständig durch Kurse weiterbilden, da es auch sehr schwierige Fälle von Betreuung gibt, bei der Erfahrung und Ausbildung notwendig sind. Die Aufgabengebiete der Betreuung, so Huck, sind verschieden, sei es Vermögensvorsorge, Hilfe in Sozialangelegenheiten, Mietsachen, oder Gesundheitsvorsorge. Eine private Vorsorgevollmacht schließt die gesetzliche grundsätzlich aus. Bei privat gewählter Betreuung kann die Betreuung auf einen Einzelnen oder auf mehrere Personen übertragen werden, wobei, so Meinung von Huck, die Einzelberechtigung vorzuziehen ist, da Übereinstimmung oder gemeinsames Handeln mitunter schwierig ist, wenn die Berechtigten nicht mit dem Betreuten vor Ort wohnen. Bei Betreuungsangelegenheiten über Immobiliengeschäfte muss die Betreuungsvollmacht zwingend öffentlich beglaubigt, also von der Betreuungsbehörde zum Beispiel, oder notariell beurkundet werden. Betreuungsberatung und Hilfe beim Erstellung der Betreuungsvollmacht, also Ausfüllen bei inzwischen gängigen Formularen, sind möglich bei Rechtsanwälten, Kirchen, Banken oder auch dem Betreuungsverein Baden-Baden. Jedoch auch die Betreuungsbehörde BadenBaden berät nach Anmeldung individuell und kostenlos. Nur die Beglaubigung kostet 10 Euro. Dasselbe gilt auch für eine Patientenvollmacht, die Huck für den medizinischen Bereich erläuterte. Der Vortrag, bei dem Huck jede Frage ausführlich beantwortete, begeisterte die vielen Zuhörer, so dass einige sofort einen Beratungstermin mit dem Referenten ausmachten.