Wie geht es?

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, über 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen.

Wie wird abgestimmt?

Wie bei einer Landtagswahl erhalten Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung eine Wahlbenachrichtigungskarte. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist neben dem Datum der Volksabstimmung (Sonntag, 27. November 2011) und dem Abstimmungszeitraum (09.00 – 18.00 Uhr) das für Sie vorgesehene Wahllokal angegeben.

Wie fülle ich den Stimmzettel aus?

Auf dem Stimmzettel ist die offizielle Abstimmungsfrage abgedruckt. Diese lautet: “Stimmen Sie der Gesetzesvorlage “Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz)” zu?”

Unter der Frage sind in zwei Feldern die Worte “JA” und “NEIN” jeweils neben einem Kreis abgedruckt.

Wenn Sie FÜR Stuttgart 21 abstimmen wollen, setzen Sie ein Kreuz in den Kreis neben dem Wort “NEIN”, anschließend falten Sie den Stimmzettel, legen ihn in den Umschlag, den Sie erhalten haben, und geben dann diesen Umschlag in die Wahlurne.

Gibt es auch die Möglichkeit der Briefwahl?

Ja. Auch bei der Volksabstimmung gibt es die Möglichkeit seine Stimme per Brief abzugeben. Dazu müssen Sie rechtzeitig die Erteilung von Brief-Abstimmungsunterlagen beantragen. Den Antrag auf Erteilung von Brief-Abstimmungsunterlagen können Sie mithilfe der Wahlbenachrichtigungskarte stellen.

Wichtig! Damit ihre Stimme sicher berücksichtigt wird, müssen Sie den Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden. Bitte bringen Sie die Unterlagen bis spätestens Donnerstag, 24. November 2011 zur Post.