Warum mit Nein stimmen?

Volksabstimmung

 


FÜR STUTTGART 21 UND DESHALB:
NEIN ZUM KÜNDIGUNGSGESETZ

Die Landesregierung will Stuttgart 21 verhindern. Aber SPD und GRÜNE sind sich wie so oft nicht einig. Deshalb gibt es am 27. November eine Volksabstimmung. Die Bürgerinnen und Bürger stimmen darüber ab, ob das Land aus Stuttgart 21 aussteigen soll. Im Klartext: Wer für Stuttgart 21 ist, muss NEIN zur Kündigung sagen und mit NEIN stimmen.
FÜR STUTTGART 21 UND DESHALB:
NEIN ZUM RECHTSBRUCH
Falls das Gesetz beschlossen wird, soll die Landesregierung “Kündigungsrechte” bei den Verträgen zur Finanzierung von Stuttgart 21 ausüben. Aber: Die Verträge zu Stuttgart 21 sehen gar keine Kündigungsmöglichkeit vor. Bei einer Kündigung würde die Landesregierung vorsätzlich Verträge brechen. Das ist nicht zu akzeptieren: Deshalb NEIN zum GRÜN(-ROTEN) Rechtsbruch.
FÜR STUTTGART 21 UND DESHALB:
NEIN ZUR VOLKSVERDUMMUNGDie Landesregierung tut so, als wäre eine Kündigung möglich: Sie gaukelt den Menschen falsche Tatsachen vor. Sie trickst und täuscht, indem sie bei der Abstimmung bewusst eine verwirrende Frage stellt. Das ist der falsche Weg zu mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung. Das grenzt an Volksverdummung.
FÜR STUTTGART 21 UND DESHALB:
NEIN ZU 1,5 MRD. SCHADENERSATZEine Kündigung wäre rechtswidrig. Die Folge: Das Land müsste Schadenersatz in Milliardenhöhe zahlen. Es geht um unsere Steuergelder: 1,5 Milliarden Euro, für die wir keine Gegenleistung bekommen – 1,5 Milliarden Euro für klaren Rechtsbruch – 1,5 Milliarden für Stillstand in Baden-Württemberg. Diese Geldverschwendung kann keiner wollen. Nicht mit uns!
FÜR STUTTGART 21 UND DESHALB:
NEIN ZUR ZUKUNFTSVERWEIGERUNGStuttgart 21 ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Die Menschen und die Wirtschaft im Land brauchen eine leistungsfähige Infrastruktur: Wir wollen gute Straßen und Schienen in Baden-Württemberg. GRÜN(-ROT) will Stuttgart 21 stoppen und unser Land vom modernen Schienenverkehr abhängen. Das wirft Baden-Württemberg um mindestens ein Jahrzehnt zurück.