CDU Baden-Baden spricht sich für S21 aus

Für Stuttgart 21 - Gegen das Kündigungsgesetz

Der CDU-Kreisverband Baden-Baden und der Landtagsabgeordnete Tobias Wald (CDU) laden zu einer Informationsveranstaltung über „Stuttgart 21 und die Volksabstimmung“ ein. Der Themenabend findet am 24. November, 19 Uhr im Gasthaus Linde, Yburgstraße 79 in Steinbach statt.
 
Gezielt möchte Wald noch einmal die Argumente für das Bahnprojekt aufzeigen. Verkehrstechnisch, ökologisch, wirtschaftlich und städtebaulich spräche alles für das Projekt. Mit keinem Wort erwähne die grün-rote Regierung die Folgekosten des zur Abstimmung stehenden Ausstiegsgesetzes. Dass der Haushalt und damit die Steuerzahler mit Ausstiegskosten zwischen 1,5 und 2,5 Milliarden Euro belastet würden, werde einfach verschwiegen. „Bis zu 2,5 Milliarden für nichts – die Fertigstellung von S21 würde das Land im Vergleich dazu 824 Millionen Euro kosten“, so Wald.
 
Auch auf das Verfahren bei der Volksabstimmung wird Wald eingehen, da die Menschen nicht über die Frage Stuttgart 21 Ja oder Nein, sondern lediglich über die Prüfung von nicht vorhandenen Kündigungsrechten abstimmen sollen. Das bedeute ganz konkret: „Wer für Stuttgart 21 ist, muss bei der Volksabstimmung mit ‚Nein‘ zum Kündigungsgesetz stimmen. Wir vertrauen auf die Menschen im Land, auf ihr Urteilsvermögen und ihr Rechtsempfinden. Wir werden ihnen das Handeln und die tatsächlichen Absichten der Grünen mit diesem Gesetz vor Augen führen und am Ende zählt dann die Stimme des Volkes“, erklärte Wald.
 
Die Landesregierung habe durch ein sehr fragwürdiges Verfahren ein Gesetz vor dem Landtag scheitern lassen und es damit den Menschen im Land zur Abstimmung freigegeben. „Es ist wichtig, dass die Menschen ihre demokratischen Rechte nutzen und sich an der Volksabstimmung beteiligen“, betonte Wald.
 
Das in Baden-Württemberg geltende Quorum für Volksabstimmungen dürfe bei den Befürwortern nicht die Erwartung wecken, dass es besser sei nicht zu Wahl zu gehen, damit das Quorum nicht erreicht werde. Das Quorum bedeute, dass ein Drittel (das entspricht ca. 2,5 Millionen) der Wahlberechtigten im Land für das Kündigungsgesetz stimmen muss, damit es in Kraft treten kann. 
 
„Sollten die Projektgegner dieses Quorum erreichen und nur deshalb die Volksabstimmung gewinnen, weil die Befürworter davon ausgehen, dass von vorne herein genügend Menschen gegen das Gesetz stimmen, wäre das fatal. Jeder ist deshalb aufgerufen, seine Meinung zu äußern und seine Stimme abzugeben. Nur ein klares Votum ‚Für Stuttgart 21‘ und damit “Nein” zum Kündigungsgesetz, kann zu einer Befriedung im Land beitragen“, erklärten Kreisvorsitzender Peter Wick und Landtagsabgeordneter Tobias Wald.